Heute hat die Generalstaatsanwaltschaft in Personifizierung von Schakau ihr Plädoyer gehalten und dabei für etwas Kopfkratzen gesorgt. Zur Erinnerung: Nach annähernd 50 Verhandlungstagen geht selbst das Gericht davon aus, dass eine schwere Brandstiftung wie angeklagt nicht nachweisbar ist. Aber mensch kann’s ja trotzdem versuchen und wenn’s nix wird, wurde trotzdem noch einmal die eigene Erzählung von den linksextremistischen Terrorist*innen medial wirksam gesetzt.
Getreu diesem Motto geht Schakau also nach wie vor vom Sachverhalt der Anklage aus. Die laut der Anklage geplanten Taten seien mit terroristischen Anschlägen gleichzusetzen. Erschwerend wirke auch, dass die Drei nicht mit der Justiz kooperieren und sich selbst als Anarchist*innen bezeichnen. Unwichtig sei hingegen, ob polizeiliche Maßnahmen rechtswidrig oder rechtmäßig gewesen sind, was zählt sei das Ergebnis.
Auf dieser Grundlage fordert er schließlich 3 Jahre 6 Monate für den einen, jeweils 3 Jahre für die anderen. Außerdem sollen die beiden im Knast dort auch weiter bis zur Strafhaft bleiben und nicht zwischendurch von der Haft verschont werden. Auch die Überwachung durch das LKA soll weiter bestehen bleiben. Die Person draußen soll sich auch bis zum Strafantritt weiter regelmäßig bei den Bullen melden.
Weiter geht’s am 22.10.2020 mit den ersten Plädoyers der Verteidigung