Der Prozesstag beginnt mit einem kleinen Tumult um einen Pressevertreter, der die hintere Bank im Publikumsraum dem für die Presse reservierten Platz im Gerichtssaal vorzieht. Heute startet der Prozess auch wieder ohne diejenigen die noch vor der Schleuse stehen. Vorsitzende Richterin fühlt sich nicht (mehr) dazu verpflichtet noch zu warten.
Die Verteidigung legt Widerspruch ein gegen die Verwendung der Angaben des ersten Zeugen (der ist der Vorsitzende des Kleingartenvereins) und wiederholt, dass zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen könne, ob die Rechtmäßigkeit der Observation gegeben sei. Um die vorliegende Situation deutlich zu machen, wird der Vergleich mit einer unrechtmäßig erzwungenen Aussage herangezogen und argumentiert, dass bei einer solchen Aussage wohl kaum jemand auf die Idee käme zuerst den Inhalt und erst dann die Rechtmäßigkeit ihres Zustandekommens zu prüfen. Ebenso sei es in diesem Prozess geboten, zunächst die Anordnungen des Polizeipräsidenten zu überprüfen. Die Richterin lehnt diesen Widerspruch als unbegründet ab und vertritt den Standpunkt, dass den Angeklagten kein Nachteil entstehe durch die Verwendung der Zeugenaussagen. Sie fügt ergänzend hinzu, dass diese Entscheidung eine vorläufige sei und man das Thema Rechtmäßigkeit der Überwachung auf dem Schirm habe.
Als zweiter Zeuge wird ein Sachbearbeiter der Cops befragt, dessen – so die Selbsteinschätzung – marginaler Beitrag zur „Ermittlungsarbeit“ das Abholen von Videomaterial bei einer Tankstelle sowie die Anfertigung von Screenshots desselben gewesen ist. Dieser ist Verwaltungsangestellter im öffentlichen Dienst und eigentlich mit Internetrecherche zu Hasskriminalität Die Aussagen des Zeugen zu diesen Tätigkeiten zeichnen ein eher rätselhaftes Bild. Wirklich kurios wird es dann durch die Nachfrage der Verteidigung, wie der Zeuge sich auf seine Anhörung vor Gericht vorbereitet habe. Nach einigem Nachhaken zeigt sich, dass selbiger als Mitarbeiter der Bullen freien Zugang zu sämtlichen Aktenmaterial hatte und einen Teil desselben (den er als für seine Befragung relevant befand) selbständig kopiert hat und diese Kopie sogar mit sich führte. Mitten in der Befragung zu diesem Thema verließ der Zeuge unvermittelt den Saal, da es im Vorfeld eine (mit der Verteidigung nicht kommunizierte) Absprache mit der Kammer darüber gegeben hat, dass er um 15 Uhr gehen könne.
Zuletzt wird durch die Sichtung von Fotomaterial festgestellt, dass die der Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorliegende Akte sich zumindest qualitativ von der Akte unterscheidet, die bei den Cops stehen. Die Staatsanwaltschaft bestätigt dies, in dem sie in der Frage ob diese Akte besser sei, kommentiert „Wenn Sie unter besser bunter verstehen, ja.“
OStA Schakau klärt den Umstand ganz leicht auf. Die Cops schickten ihm nur bis zu einem nicht genau definierten frühen Zeitpunkt Orinalaktenteile zu. Ab diesem Moment wurden ihm einfach die Orginale zugesandt. Die GenStA verfügt aber nur über einen schwarz-weiß darstellenden Scanner, deshalb sind sie auch nur schwarz-weiß. Die Dokumente, die Akten mit den originalen Unterschriften unter den Urkunden und den bunten Bildern ist noch bei der Polizei. Es wird etwas undurchsichtig diskutiert, da es (Überraschung) so scheint als hätte noch keine Instanz außer die Cops eine Originalakte gesehen.
Nächster Prozesstag 28.01.2020.