Heute begann die Hauptverhandlung um kurz nach 10:00 Uhr. Eigentlich war der Beginn für 09:00 Uhr angesetzt, wie die Tage zuvor scheiterte dies jedoch am großen Andrang von solidarischen Menschen bzw. an den umfangreichen Einlasskontrollen. Daher sollen alle Termine im Januar erst ab 10:00 Uhr stattfinden. Für das restliche Verfahren will das Gericht das ebenfalls prüfen…kommt also weiterhin zahlreich!
Dann ging es zunächst um den Antrag zu prozessbeobachtenden Cops und Co. : Die vorsitzende Richterin erklärte, dass weder an sie noch an die anderen Richter*innen eine solche Anfrage einer Behörde herangetragen worden wäre und auch sonst fänden sich keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beobachtung. Eine abstrakte Gefahr reiche nach Ansicht des Gerichts nicht aus. Sollten sich Inhalte der Akte bezüglich der Ermittlungsergebnisse im Nachhinein ändern, müsste man sowieso nachfragen. Außerdem wäre der Antrag auch praktisch schwer umzusetzen, da man ja nicht wisse, ob Prozessbeobachter*innen ehrlich reagieren würden und das ganze dann jeden Prozesstag wiederholt werden müsste. Der Antrag wurde also abgelehnt.
Ebenso abgelehnt wurde der Antrag auf wörtliche Protokollierung der (De)eskalations-Aussage GstaA Schakaus. Die Richterin sagte dazu, dass das Gericht die Aussage zur Kenntnis genommen habe, diese aber nicht in das Protokoll aufgenommen werden müsse.
Dann folgte ein weiterer Antrag der Verteidigung. Es wurde beantragt, das Verfahren einzustellen. Hintergrund des Antrags ist die Berichterstattung der Medien im Vorfeld des Prozesses. Diese steht der strafrechtlichen Unschuldsvermutung entgegen, da es im Vorhinein eine massive Vorverurteilung der Angeklagten Gefährt*innen gab, die durch Informationsweitergabe durch die Cops gefüttert und gesteuert wurde. Die Verteidigung sprach dabei von „Propaganda“. Die Rechtsanwält*innen stellten dazu auch gleich den Folgeantrag für den Fall, dass das Gericht dem Antrag auf Einstellung nicht statt gibt, sämtliche Personen benannt werden sollen, die Zugriff auf die Akte gehabt haben. Des weiteren sollen Erklärungen von diesen eingeholt werden, ob diese an Hintergrundgesprächen oder sonst irgendeiner Kommunikation mit der Presse beteiligt gewesen sind.
Außerdem wird beantragt, die im System der Cops gespeicherten Zugriffe auf die Akte offen zu legen, um bestimmte Pressevertreter*innen, insbesondere Woldin von der Welt und Herder vom Hamburger Abendblatt,die jedoch an diesem Tag nicht da waren, von der Hauptverhandlung auszuschließen. Der GStA meinte dazu, dass er von diesem Antrag nicht einmal eine Kopie brauche, da der Antrag seiner Ansicht nach sowieso abzulehnen wäre. Außerdem passe der Begriff der Propaganda eher auf die ganzen Indymedia-Artikel.
Anschliessend wurde darüber diskutiert, ob die Verteidigung einen weiteren Antrag stellen soll. Das Gericht hätte das gerne gehabt, am Ende setzen sich die Rechtsanwält*innen allerdings mit dem Argument durch, dass ein weiterer Antrag sinnlos ist, so lange nicht über den Einstellungsantrag entschieden ist. Denn sollte das Verfahren eingestellt werden, wären die anderen Anträge hinfällig.
Nach einer zweistündigen Pause endet der dritte Tag gegen 14:30 Uhr, da das Gericht mehr Zeit braucht, um den umfangreichen Einstellungsantrag zu prüfen.
Nächster Prozesstag am 20.01.2020